Der Betrieb machte einen eklatanten Umsatzeinbruch geltend und kritisierte, dass die in Braunschweig ansässige Behörde die Hersteller unter Generalverdacht gestellt habe. Die EHEC-Epidemie hatte zur Folge, dass 53 Menschen an dem Darmkeim starben und mehr als 4000 Menschen daran erkrankten.
Im Tenor der 35-seitigen Urteilsbegründung heißt es, dass im vorliegenden Einzelfall die Verbraucherbelange höher bewertet werden müssten. Somit sei die vom Bundesamt herausgegebene Verbraucherwarnung berechtigt gewesen.
“Wir sind von dieser Entscheidung sehr
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