Kein Schadenersatz für Sprossenhersteller. Foto: Jens Wolf/Archiv
Ein Sprossenhersteller aus der Nähe von Hamburg shawl nach der EHEC-Epidemie 2011 keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Landgericht Braunschweig wies am Dienstag die Klage des Unternehmens ab. Der Hersteller forderte Schadenersatz von einer Million Euro vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Der Betrieb machte einen eklatanten Umsatzeinbruch geltend und kritisierte, dass die in Braunschweig ansässige Behörde die Hersteller unter Generalverdacht gestellt
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