Nach Ehec-Epidemie
Sprossenhersteller scheitert mit Klage
20.05.2014, 11:58 Uhr
| dpa
Ein Sprossenhersteller shawl nach der Ehec-Epidemie 2011 keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Landgericht Braunschweig wies die Klage des in der Nähe von Hamburg ansässigen Unternehmens ab.
Der Hersteller forderte vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Schadenersatz von einer Million Euro. Der Betrieb machte einen eklatanten Umsatzeinbruch geltend und
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