Um die EHEC-Epidemie im Jahr 2011 ging es am Landgericht Braunschweig. Ein in der Nähe von Hamburg ansässiger Sprossenhersteller fordert Schadenersatz vom Bundesamt für Verbraucherschutz. Foto: dpa
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Braunschweig. Ein Sprossenhersteller shawl nach der EHEC-Epidemie 2011 keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Landgericht Braunschweig shawl am Dienstag die Klage des Unternehmens Deiters Florin aus Hamburg-Bergedorf abgewiesen. Der Hersteller forderte Schadenersatz von einer Million Euro vom Bundesamt für Verbraucherschutz
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