Der Hersteller forderte Schadenersatz von einer Million Euro vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Der Betrieb machte einen eklatanten Umsatzeinbruch geltend und kritisierte, dass die in Braunschweig ansässige Behörde die Hersteller unter Generalverdacht gestellt habe. Die EHEC-Epidemie hatte zur Folge, dass 53 Menschen an dem Darmkeim starben und mehr als 4.000 Menschen daran erkrankten.
Im Tenor der 35-seitigen Urteilsbegründung heißt es, dass im vorliegenden Einzelfall die Verbraucherbelange höher bewertet werden müssten. Somit
Article source: http://www.proplanta.de/Agrar-Nachrichten/Agrarwirtschaft/Kein-Schadenersatz-fuer-Sprossenhersteller-wegen-EHEC_article1400590476.html
Speak Your Mind