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Rohmilch wird nur dann in zulässiger Weise “im Milcherzeugungsbetrieb” im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Tier-LMHV abgegeben, wenn die Abgabe am Standort der Milchgewinnung erfolgt.

Die Abgabe von Rohmilch durch basement am Stammbetrieb des Landwirts

Article source: http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/rohmilchautomaten-379144

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