08.08.2014 . Ein Hamburger Unternehmen, das Sprossen anbaut und verkauft, verklagte die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatz. Der Bund habe während der EHEC-Krise vor drei Jahren leichtfertig eine Verbraucherwarnung veröffentlicht, ohne wissenschaftliche Beweise zu haben. Daraufhin sei der Absatz von Sprossen zusammengebrochen. Nun fällte das Landgericht Braunschweig eine Entscheidung.
Genau drei Jahre ist es her, dass der Darmkeim EHEC ganz Deutschland in Angst und Schrecken versetzte. Über 3800 Personen erkrankten, 53
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