Standardimpfungen bieten Sicherheit
Westerstede
Im bundesweit geltenden, sogenannten Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen sind von Botulismus und Cholera bis hin zu Tollwut und Varizellen insgesamt 15 meldepflichtige Krankheiten namentlich aufgeführt, bei deren Verdacht oder akutem Auftreten umgehend eine Meldung des behandelnden Arztes beim nächstliegenden Gesundheitsamt erfolgen muss.
Obligatorisch ist die Meldung durch basement Arzt auch in mehreren anderen Fällen – unter
Article source: http://www.nwzonline.de/gesundheit/ansteckungsgefahr-vermeiden_a_6,1,742770829.html
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